Die FIDE hält nochmals eine Änderung des Art. 11.3 b der FIDE-Schachregeln für erforderlich. Da die Änderung wichtig und die Zeit bis zum nächsten FIDE-Kongress zu lang ist, werden alle Schiedsrichter aufgefordert, Art. 11.3. b der FIDE Schachregeln in der nachfolgenden Fassung bei allen Turnieren, die ab dem 01.10.2014 beginnen, anzuwenden:
Während des Spiels ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon, ein elektronisches Kommunikationsmittel oder irgendein Gerät, welches Schachzüge vorschlagen kann, im Turnierareal bei sich zu haben. Das Turnierreglement kann jedoch zulassen, dass ein Spieler ein solches Gerät in seiner Tasche aufbewahrt, solange dieses vollständig ausgeschaltet ist. Dem Spieler ist es verboten, ohne Erlaubnis des Schiedsrichters eine Tasche, die ein solches Gerät enthält, bei sich zu haben. Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich hat, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen. Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einem abgesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke und anderer Gegenstände zulässt. Der Schiedsrichter oder eine von ihm beauftragte Person darf den Spieler untersuchen, wobei der Untersuchende das gleiche Geschlecht wie der zu Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllung dieser Pflichten, hat der Schiedsrichter Maßnahmen gemäß Art. 12.9 zu ergreifen. Diese Regelung gilt für Turniere von geringerer Wichtigkeit, bei denen die Spieler keine Möglichkeit haben, ihre Mobiltelefone außerhalb des Turnierareals zurückzulassen, und die Organisatoren keinen Bereich zur Aufbewahrung der Mobiltelefone aller Spieler während der Runde vorhalten können. Der Schiedsrichter darf den neuen Wortlaut anwenden und den Spielern erlauben, ihr Mobiltelefon in einer Tasche in den Turniersaal zu bringen, sofern es ausgeschaltet ist. Der Spieler muss aber den Schiedsrichter vor Rundenbeginn darüber informieren, dass er ein abgeschaltetes Mobiltelefon, elektronisches Kommunikationsmittel oder irgendein anderes Gerät, welches Schachzüge vorschlagen kann, in seiner Tasche hat. Das muss in das Turnierreglement aufgenommen werden. Der Schiedsrichter kann auch eine entsprechende Ankündigung vor Rundenbeginn machen. Diese Regelung gilt nicht für Welt- und Kontinentalturniere der FIDE.