Das Recht der Vereine, einseitig die Verlegung eines Mannschaftkampfes vom Spielleiter zu verlangen, gilt nur noch für Mannschaftskämpfe, die bis zum 28. Februar 2022 angesetzt sind. Mannschaftskämpfe, die ab dem 1. März 2022 angesetzt sind, können natürlich auch weiterhin, wie gewohnt, gemäß BTO NRW 12 verlegt werden.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Kämpfe wegen der Corona-Einschränkungen rechtzeitig abzusagen (0:8-Wertung), ohne dass ein Bußgeld verhängt wird.
Die bislang aufgrund der veränderten Regelung unbestimmt verlegten Begegnungen werden in Kürze neu angesetzt. Weitere Informationen dazu folgen.
Uwe Kaspar
2. Spielleiter