Seit dem 16.01. gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Der Schachbund NRW hat sein Hygienekonzept in Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem LSB angepasst. Das Konzept ist hier zu finden:
Hygienekonzept des SB NRW (Stand: 18.01.2022)
Kurz zusammengefasst:
- für Schach gilt weiterhin 2G+.
- 2G+ erfüllt, wer 2 mal geimpft und getestet ist, oder geboostert (3 mal geimpft, egal welcher Impfstoff), frisch das zweite mal geimpft oder frisch genesen ist. Details entnehmt bitte Punkt X des Hygienekonzepts.
- Grundsätzlich gilt Maskenpflicht. Der Sportler bzw. die Sportlerin entscheidet darüber, ob er am Schachbrett die Maske abnimmt, weil diese ihn beim Schachspielen behindert. (Punkt III des Hygienekonzepts).
Den Bezirken und Vereinen wird empfohlen, das Hygienekonzept entsprechend umzusetzen.
Der SBNRW empfiehlt weiterhin den Kontakt zu den lokalen Behörden aufzunehmen und das Hygienekonzept vorzulegen, um die Frage der Maskenpflicht zu klären. Außerdem betont der SBNRW erneut, dass das Tragen einer Maske zu den wichtigsten und effektivsten Schutzmaßnahmen vor einer Infektion gehört.
Jan Werner
1. Vorsitzender