In Anwendung der seit dem 13. Januar geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt, dass für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren, im Rahmen der 2G+-Regel die Testpflicht entfällt. Der Impfstatus bzw. Genesenenstatus ist mit entsprechenden Unterlagen bei Betreten des Spiellokals nachzuweisen.
Jan Werner
1. Vorsitzender