Der Schachbund NRW ist der geänderten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gefolgt und hat sein Hygiene-Konzept um die Bestimmung erweitert, dass bei allen Veranstaltungen ab sofort bis auf Weiteres folgendes gilt:
Personen, die nicht als genesen oder geimpft gelten und nicht über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt), dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.
Dem schließt sich der Niederrheinische Schachverband an. Ebenfalls wird die vereinfachte Regelung zu Verlegung von Mannschaftskämpfen übernommen:
Dem tragen wir Rechnung und ermöglichen auf einvernehmliche Abstimmung beider Vereine weiterhin Wettkämpfe.
Die bisherige Regelung, dass sich die betroffenen Mannschaften auf Nachholtermine einigen müssen, wird aufgehoben. Für die ausgefallenen Wettkämpfe wird der BSA Anfang Januar die Nachholtermine festlegen.
Wenn also beide Vereine sich einig sind, können die Mannschaftskämpfe wie geplant stattfinden. Möchte einer der beiden Vereine verlegen, so findet der verlegte Kampf an einem Ausweichtermin statt, den der Spielausschuss festlegen wird.
Uwe Kaspar
2. Spielleiter